Die Zinsen für Baugeld sind aktuell so niedrig wie noch nie – und viele Eigentümer schimpfen, weil sie noch mitten in ihrer Zinsbindung stecken. Sie selbst zahlen momentan deutlich höhere Raten und müssen davon ausgehen, dass die Zinsen bis zu ihrer Anschlussfinanzierung wieder steigen werden. Doch vielleicht können Sie einer Zinssteigerung vorbeugen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, ist das eine hervorragende Ausgangslage. Eigentümer können sich in dieser Zeit ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Zauberwort lautet hierfür „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Wer seine Finanzierung irgendwann in den nächsten zwölf bis 60 Monaten neu regeln muss, kann sich die aktuell günstigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen sichern. Diese Sicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Hierbei gilt: Je weiter der neue Vertragsbeginn in der Zukunft liegt, desto höher der Aufschlag. Außerdem muss man beachten, dass man das Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt abnehmen MUSS – auch wenn die Zinsen bis dahin noch niedriger sein sollten. Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann man sein Darlehen zurückzahlen, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. Die Frist hierfür liegt bei sechs Monaten. Wer also schon seit zwölf Jahren hohe Zinsen zahlt, kann sich noch heute um einen neuen Vertrag kümmern – und in sechs Monaten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren. Generell gilt: Sein Darlehen sollte man niemals einfach kündigen. Denn dies zieht eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, die meist überteuert ist und durch die Zinsersparnis nicht ausgeglichen wird. Daher sollte man in jedem Fall genau nachrechnen und sich mit einem Experten beraten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zinstief hält an
LFinanz | Keine KommentareDie Zeit günstiger Bauzinsen hält auch im Jahr 2014 weiter an. Je nach Anbieter kosten Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich weniger als 2,5 Prozent effektiv. Auslöser hierfür sind die seit Jahresbeginn rückläufigen Renditen bei Pfandbriefen. Ein Darlehen über 200.000 Euro kann etwa derzeit ab einer monatlichen Kreditrate von knapp 700 Euro bedient werden – bei einer zehnjährigen Zinsbindung und einer zweiprozentigen Anfangstilgung. Derzeit ist zwar kein rasches Ende dieser Niedrigzinsphase in Sicht, dennoch hat die Entwicklung im Vorjahr gezeigt, dass auch die Bauzinsen Schwankungen unterliegen, die auf 10 Jahre gerechnet ordentlich ins Geld gehen. Eine monatliche Einsparung von 50 Euro summiert sich rasch auf 6.000 Euro – den Gegenwert eines schönen Familienurlaubs. Unabhängig von der jeweils aktuellen Zinshöhe bleibt die generelle Empfehlung für Immobilienfinanzierer bestehen, Darlehen mit einer langfristigen Zinsbindung und einer Mindesttilgung von 2 Prozent zu nutzen. Ansonsten läuft man Gefahr, nach Ende der Zinsbindung zu hohe Restschulden zu haben, die dann möglicherweise nur sehr teuer zu finanzieren sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das Umfeld für Häuslebauer und Immobilienkäufer ist derzeit äußerst widersprüchlich: Einerseits profitieren sie von günstigen Zinsen; andererseits steigen die Preise für Grundstücke und Bestandsimmobilien. Während Häuslebauer schon immer damit rechnen mussten, dass der Bau teurer wird als ursprünglich veranschlagt, konnten Immobilienkäufer mit halbwegs festen Zahlen planen. Doch nun geraten sie aufgrund der günstigen Zinsen in die Verlockung, ihr Budget nach oben anzupassen – und könnten dadurch zu knapp kalkulieren.
Wenn der Kaufpreis steigt, erhöhen sich automatisch die Nebenkosten. Denn Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer errechnen sich aus dem Kaufpreis. Daneben unterschätzen viele Immobilienkäufer die Kosten, die für Sanierungen und Renovierungen anfallen können. Während man in einer gemietete Wohnung für gewöhnlich zu preiswerten Tapeten und Mischbatterien griff, geizt man beim Eigenheim selten – schließlich will man es richtig machen, damit es lange hält. Außerdem sollte man genügend Geld für neue Möbel reservieren, denn mehr Platz verlangt nach mehr Einrichtung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist.
Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Besondere Berufsunfähigkeitsversicherung
LFinanz | Keine KommentareDie Angebotsvielfalt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist groß. Im Rahmen der Metallrente, dem größten Branchen-Versorgungswerk Deutschlands, gibt es ein eigenständiges, leistungsstarkes Angebot, das für viele Menschen interessant ist. Die MetallRente.BU bietet dabei speziell auf dieses Versorgungswerk zugeschnittene Berufsunfähigkeitslösungen. Dort ist nahezu jedes Berufsbild versicherbar, sofern der Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie oder einer der MetallRente verbundenen Branche (u.a. Holz, Kunststoff, Bekleidung) arbeitet. Die Versicherung zeichnet sich durch eine permanent hohe Anerkennungsquote, einen garantierten Tarifbeitrag und eine Lebensbegleitende Einstufung getreu dem Motto: „Besser immer – schlechter nimmer“ aus. Seit kurzem bietet die MetallRente.BU zudem eine Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie und das Schlussalter 67 bei den meisten Berufen. Da die MetallRente.BU auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder abschließbar ist, werden auch dort spezielle Angebote gemacht. Neben einer BU für Schüler wird auch die echte Schul-, Ausbildungs- und Studierunfähigkeit von Beginn an abgesichert. Ebenfalls neu ist die Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Gesetzliche Unfallversicherung
LFinanz | Keine KommentareDie gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt die Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Insgesamt sind dort rund 59 Millionen Menschen durch ihre Arbeitgeber versichert. Im Jahr 2012 wurden rund 1,1 Millionen Unfälle den gesetzlichen Unfallversicherern gemeldet. Fast 21.000 davon führten zu sogenannten Unfallrenten. Das heißt die Unfälle waren so schwer, dass die Versicherten nicht mehr arbeiten konnten. Zudem traten bei rund 35.000 Menschen Berufskrankheiten auf. Bei fast ebenso vielen konnte entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht
LFinanz | Keine KommentareIm Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in eine von vier Pflegestufen eingeteilt und erhalten ein entsprechendes Pflegegeld bzw. Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in die Pflegestufe I eingeordnet, was im Jahr 2013 einem Pflegegeld von 235 Euro im Monat bzw. Sachleistungen in Höhe von 450 Euro entspricht. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein Pflegegeld von 525 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. In der Pflegestufe III steigen die Leistungen auf 700 bzw. 1550 Euro.
Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes gibt es seit diesem Jahr in der ambulanten Versorgung erstmals auch Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten diese ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bzw. Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. In den Stufen I und II erhöhen sich im Demenzfall die Zahlungen noch einmal. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. Dann werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1023 Euro, in Pflegestufe II 1279 Euro, in Pflegestufe III 1550 Euro und in Härtefällen 1918 Euro gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Pflegefall: Es kann jeden treffen
LFinanz | Keine KommentareWer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein. Das klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)